Status und Schutz


Schutzstatus 
Der Biber ist seit 1962 bundesrechtlich geschützt. Der Schutz wird über das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel ( 
Jagdgesetz, JSG SR 922.0  ) und die Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (  Jagdverordnung, JSV SR 922.01  ) geregelt. Nicht nur der Biber, aber auch sein Lebensraum ist geschützt. Dies wird über das Natur- und Heimatschutzgesetz, NHG SR SR 451 und die Natur- und Heimatschutzverordnung, NHV SR 451.1 sowie über das Wasserbaugesetz SR 721.100 geregelt. Das  Konzept Biber Schweiz  regelt weiter viele Aspekte für den Umgang mit dem Biber. Es ist eine Vollzugshilfe für die Kantone.
Verschiedene Kantone haben in den letzten Jahren auch  kantonale Konzepte  erarbeitet oder sind mitten in diesem Prozess.

Rote Liste Status aktuell 
Aufgrund der Ergebnisse der Bestandeserhebung von 1993 ist der Biber in der Roten Liste von 1996 als eine vom Aussterben bedrohte Art eingeteilt worden (  Rote Liste 1994 < ). Damals lebten nur rund 350 Biber in verschiedenen kleinen, voneinander getrennten Populationen. Man ging damals davon aus, dass der Biber die für ihn geeigneten Lebensräume mehrheitlich besiedelt hatte.

Zukünftiger Rote Liste Status 
Seit der letzten gesamtschweizerischen Bestandeserhebung von 1993 hat sich viel Positives ereignet. Wie die Bestandeserhebung vom Winter 2007/08 zeigte, leben wieder rund 1'600 Biber in unseren Gewässern. Aufgrund dieser Ergebnisse haben wir am CSCF eine Analyse für den Rote Liste Status des Bibers durchgeführt. Der Biber könnte demnach bei der nächsten Revision der Roten Liste der Säugetiere als verletzlich (VU) eingeteilt werden.