Prioritäre Arten - Vergabe Status
Vorgehen zur Berechnung der Priorität einer Art (Referenz: Artenschutzleitbild BAFU 2002)
Nationale Priorität
Die Zuordnung zu einer der 5 nationalen Prioritätsstufen erfolgt unter Einbezug von zwei sich ergänzenden Faktoren: Der Gefährdungsgrad der betroffenen Art, wie er in den veröffentlichten nationalen Roten Listen festgelegt ist, und dem Grad der Verantwortung, den die Schweiz für die Erhaltung der Populationen dieser Art weltweit trägt.
Berechnung Faktor Gefährdung (GEF)
Für Arten der bestehenden nationalen Roten Listen wird eine Note zwischen 1 und 4 in Abhängigkeit des Status vergeben:
4 Für ausgestorben oder vom Aussterben bedroht (0, 1 oder RE, CR)
3 Für stark gefährdet (2 ou EN)
2 Für gefährdet oder verletzlich (3 oder VU)
1 Für potentiell gefährdet (4 und NT)
Für Artengruppen ohne "offizielle" Rote Liste kommen Publikationen mit Angaben über den nationalen Gefährdungsstatus zum Tragen.
Die von den Fachleuten in diesen Dokumenten angegebene Gefährdungsstufe wird in Punkte für den Faktor Gefährdung GEF übersetzt. Der so erhaltene "offizielle" Gefährdungsgrad berücksichtigt die Häufigkeit (und Entwicklung) des Vorkommens der einzelnen Arten in der Schweiz auf der Basis der verfügbaren neueren Daten.
Hinweis: Der Begriff "neuere Daten" kann von Gruppe zu Gruppe in Abhängigkeit der Dauer ihres Lebenszyklus und/oder der Stabilität ihres Lebensraumes unterschiedlich interpretiert werden. Im Falle der Tagfalter sind das weniger als 5 bis 10 Jahre, bei den Totholzkäfern jedoch 20 bis 30 Jahre.
Berechnung Faktor Verantwortung (VER)
Jede Art wird aufgrund der nachfolgenden Kriterien mit einem Wert zwischen 1 und 4 benotet:
4 Für reine Endemiten der Schweiz (Beisp. Chrysochraon keisti)
3 Für Teilendemiten (Erebia christi CH+I z. B.) ODER Arten mit rein alpiner und fragmentierter oder begrenzter Verbreitung ODER Arten, deren Vorkommen in der in der Schweiz sehr oder total isoliert ist (Beisp. : Erebia nivalis, Mellicta deione, Erebia eryphile, Maculinea teleius...)
2 Für Arten mit rein alpinem und relativ breitem Vorkommen ODER Arten, deren Populationen in der Schweiz teilweise isoliert sind (Beisp. Erebia pharte, Oeneis glacialis, Erebia pluto, Maculinea nausithous...)
1 Für alle anderen Arten ausgenommen ausgestorbene Arten ( Beisp. Argynnis paphia, Inachis io etc...)
0 Für wandernde Arten, gelegentliche Gäste, invasive Arten (Beisp. Vanessa cardui, Zerynthia polyxaena, Carcyreus marshalli);
Berechnung der nationalen Prioritätsstufe (GEF+VER)
Die nationale Prioritätsstufe errechnet sich aus der Summe der Noten der Faktoren Gefährdung und Verantwortung:
≥ 6 Punkte | Priorität 1 |
5 Punkte | Priorität 2 |
4 Punkte | Priorität 3 |
3 Punkte | Priorität 4 |
2 Punkte | von regionaler Verantwortung |
0, 1 Punkt | espèce non prioritaire |
Im Falle der Säugetiere und der Wirbellosen kam dieses Vorgehen strikte zum Tragen. Grundsätzlich galt der gleiche Ansatz auch für die anderen Organismengruppen; durch deren jeweiligen Eigenarten waren einige Abweichungen jedoch möglich.