Fermer

Kantone



Die Kantone sind für die Umsetzung der nationalen und kantonalen Gesetze sowie des Konzept Biber Schweiz verantwortlich. Die kantonalen Wildhüter und Jagdverwalter sind die ersten Anlaufstellen für Biberfragen. Sie beraten direkt Betroffene bei Konfliktfällen und schlagen Lösungen vor.  

Die Kantone müssen den Biber in Zukunft unbedingt von Beginn an als Partner in ihre vom Bund geforderte Revitalisierungsprogramme (gefordert durch die Änderung des Gewässerschutzgesetzes) integrieren. Der Biber kann dabei nämlich verschiedene Funktionen übernehmen (nach Gerhard Schwab):

  • Als Indikatorart zeigt er uns bei auftretenden Konflikten, wo wir Menschen zu nahe am Wasser sind und wo die Gewässer mehr Raum brauchen.

  • Als Schlüsselart hilft er neue Lebensräume für viele Tier-, Pilz- und Pflanzenarten zu schaffen.

  • Als Flaggschiffart kann er für die Wiederherstellung von natürlich fliessenden Gewässern werben.

  • Und als Landschaftsarchitekt mit 15'000'000 Mio Jahren Erfahrung im Wasserbau hilft er kostenlos Gewässer zu Revitalisieren.


Bei schwierigen Fällen steht die Biberfachstelle gerne beratend zur Verfügung.



Mikro-Chip nach Einfang von Bibern
Es kommt immer wieder vor, dass kantonale Behörde Biber kurzfristig einfangen müssen (z.B. wenn sie in irgendwelchen menschlichen Bauwerken gefangen sind) und anschliessend wieder freigelassen werden. Wenn Biber schon behändigt werden sollen sie gleich mit einem Chip markiert werden.
Hier finden Sie eine Anleitung, wie Biber gechipt werden. Die Chip können bei der Biberfachstelle gratis bezogen werden.

Anleitung für die Applikation von Mikro-Chip. hier