Fermer

Frass von Kulturen



Massnahmen zum Schutz vor Frass an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen

Massnahme
Beschrieb
Wirkungsdauer
Vorteil
Nachteil
Kosten
(grobe Schätzung)
Schützen ganzer Felder
Installation eines Elektrozauns
(2-3 stromführende
Drähte)
sofort, bis zur Ernte
Konflikt ist behoben.
Biber lassen sich mit
Elektrozäunen sehr gut
von Feldern fernhalten.
Kann je nach Vegetation
unterhaltsintensiv sein.
Die ganze Parzelle muss
eingezäunt werden.
Gering (CHF 200-300.-).
Umwandeln von
Acker- in Grünland

Umwandeln von Acker in
möglichst extensiv genutztes
Grünland, wobei im Regelfall
durch bis zu 50 m breiten
Grünlandstreifen eine
wesentliche Konfliktverminderung
möglich ist.
dauerhaft
Konflikte werden
langfristig vermindert.
Weniger produktive
Kulturen.
«Ertragsausfall» durch
weniger produktive
Kulturen.
Finanzierung im Rahmen
der DZV für ökologischen
Ausgleich.
Einzelbaumschutz:
Massnahme 1

Anbringen von mind. 1,2 m
hohen Drahthosen aus
Diagonalgeflecht
dauerhaft
Konflikt ist behoben.
Kann je nach Standort
störend sein fürs Auge.
Sehr gering
(CHF 10-20.-/Baum)
Einzelbaumschutz:
Massnahme 2

Anstrich eines Schälschutzes
(Wöbra) an Baumstamm.
dauerhaft (5-10 Jahre)
Konflikt ist behoben.
Muss fachmännisch
aufgetragen werden.
Sehr gering
(CHF 10-20.-/Baum).
Bei einem Baum mit
Brusthöhendurchmesser
20-30 cm und 1,3 m
Höhe 400-600 g.
Schützen ganzer
Obstplantagen oder
Waldstücke

Einzäunen ganzer Obstplantagen
mit Fixzaun (Geflecht
30-40 cm in den Boden
versenken, Pfostenabstand
2,5 m, Höhe 1,2 m).
dauerhaft
Konflikt ist behoben. Wenn nicht die ganze
Plantage eingezäunt
wird, wird der Biber einen
Eingang finden.
Je nach Grösse der
Plantage sehr hoch
(mehrere tausend
Franken).
Breite, extensive Uferstreifen
(Änderung
GschG nach Schlüsselkurve)
Durch geeignete Baumartenwahl
das Ufer für den
Biber gestalten: nahe
Bereiche attraktive (Weichhölzer)
und uferferne
Bereiche unattraktive
Gehölze (Esche, Schwarzerle,
Linde).
Einstellung der forstlichen
Nutzung entlang eines max.
20 m breiten Ufersaumes.
dauerhaft
Konflikt wird langfristig
reduziert. Allgemeine
Aufwertung des Lebensraums.
Erhöhter Landbedarf und
daher Konflikte mit der
Land- und Forstwirtschaft.
Finanzierung im Rahmen
der DZV für ökologischen
Ausgleich oder über
ÖQV-Projekte.
Entschädigung von
Frassschäden

Nach Art. 13. JSG und Artikel
10. JSV werden land- und
forstwirtschaftliche Schäden
von eidgenössisch geschützten
Arten durch Bund und
Kantone entschädigt.
Langfristig, akzeptanzfördernde
Massnahme.
Meist wird nicht einmal
die Bagatellschadensumme
erreicht (je nach
Kanton CHF 100-300.-).
Akzeptanzfördernde
Massnahme.
Kann Begehrlichkeiten
wecken.
Je nach Fläche und Typ
des Schadens sehr
gering bis gross.
Da die Fläche aber zu
100 % entschädigt wird
handelt es sich eigentlich
um keinen Schaden für
den Bewirtschafter.