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Damm entfernen
Ist das Problem nur sehr lokal auf einen kurzen Gewässerabschnitt konzentriert, können für den Biber nicht überlebenswichtige Nebendämme durch die Gewässerunterhaltspflichtigen temporär entfernt werden. Diese Massnahme muss allerdings mit den zuständige n kantonalen Fachpersonen - Wildhüter und Jagdverwalter - abgesprochen u nd bewilligt werden. Dabei braucht es immer eine Schadensanalyse und eine Güterabwägung. Die Verhältnismässigkeit muss dabei vom Kanton nachgewiesen werden.
Die Massnahme drängt sich hauptsächlich da auf, wo eine Bewirtschaftung der Kulturen wegen einer Vernässung des Bodens nicht mehr möglich ist. Die Massnahme erlaubt es dem Bewirtschafter, dass der Boden kurzfristig abtrocknet und anschliessend mit schweren Maschinen wieder befahren werden kann. Da die Biber den Damm in den meisten Fällen sogleich wieder erneuern sollte auch hier nach einer längerfristigen Lösung gesucht werden.