Die Buchhaltung des SZKF wird jährlich von einem
unabhängigen Treuhandbüro überprüft. Die genaue Kontrolle erstreckt sich nicht nur
über die Finanzen des Betriebs, sondern auch über die Finanzen der
verschiedenen Projekte, die das SZKF leitet (z.B. Projekt Rote Liste).
Der jährliche Bericht des Treuhandbüros wird dem
Stiftungsrat übergeben. Nur dieser ist bevollmächtigt, den Bericht zu genehmigen
und der Direktion Decharge zu erteilen.
Da zwischen dem SZKF und der Koordinationsstelle für
Amphibien- und Reptilienschutz in der Schweiz (KARCH) sehr enge Verbindungen
bestehen, wendet die Prüfstelle bei beiden Institutionen dasselbe Verfahren zur
Rechnungskontrolle an.