Nationale Priorität
Die Zuordnung zu einer der 5 nationalen Prioritätsstufen erfolgt unter Einbezug von zwei sich ergänzenden Faktoren: Der Gefährdungsgrad der betroffenen Art wie er in den veröffentlichten nationalen Roten Listen festgelegt ist und dem Grad der Verantwortung den die Schweiz für die Erhaltung der Populationen dieser Art weltweit trägt.
Ergänzend wird für jede dieser Art zusätzlich zum Grad der Priorität ein Machbarkeitsindex angegeben, der auf praktischen Kriterien im Zusammenhang mit der Umsetzung von konkreten Schutzmassnahmen aufbaut.
Berechnung Faktor Gefährdung (GEF)
Für Arten der bestehenden nationalen Roten Listen wird eine Note zwischen 1 und 4 in Abhängigkeit des Status vergeben:
4 Für ausgestorben oder vom Aussterben bedroht (0, 1 oder RE, CR)
3 Für stark gefährdet (2 ou EN)
2 Für gefährdet oder verletzlich (3 oder VU)
1 Für potentiell gefährdet (4 und NT)
Für Artengruppen ohne "offizielle" Rote Liste kommen Publikationen mit Angaben über den nationalen Gefährdungsstatus zum Tragen.
Die von den Fachleuten in diesen Dokumenten angegebene Gefährdungsstufe wird in Punkte für den Faktor Gefährdung GEF übersetzt. Der so erhaltene offizielle" Gefährdungsgrad berücksichtigt die Häufigkeit (und Entwicklung) des Vorkommens der einzelnen Arten in der Schweiz auf der Basis der verfügbaren neueren Daten.
Hinweis: Der Begriff "neuere Daten" kann von Gruppe zu Gruppe in Abhängigkeit der Dauer ihres Lebenszyklus und/oder der Stabilität ihres Lebensraumes unterschiedlich interpretiert werden. Im Falle der Tagfalter sind das weniger als 5 bis 10 Jahre, bei den Totholzkäfern jedoch 20 bis 30 Jahre.
Berechnung Faktor Verantwortung (VER)
Jede Art wird aufgrund der nachfolgenden Kriterien mit einem Wert zwischen 1 und 4 benotet:
4 Für reine Endemiten der Schweiz (Beisp. Chrysochraon keisti)
3 Für Teilendemiten (Erebia christi CH+I z. B.) ODER Arten mit rein alpiner und fragmentierter oder begrenzter Verbreitung ODER Arten deren Vorkommen in der in der Schweiz sehr oder total isoliert ist (Beisp. : Erebia nivalis, Mellicta deione, Erebia eryphile, Maculinea teleius...)
2 Für Arten mit rein alpinem und relativ breitem Vorkommen ODER Arten deren Populationen in der Schweiz teilweise isoliert sind (Beisp. Erebia pharte, Oeneis glacialis, Erebia pluto, Maculinea nausithous...)
1 Für alle anderen Arten ausgenommen ausgestorbene Arten (Kategorie 0, Beisp. Argynnis paphia, Inachis io etc...)
0 Für wandernde Arten, gelegentliche Gäste, invasive Arten (Beisp. Vanessa cardui, Zerynthia polyxaena, Carcyreus marshalli);
Hinweis: Jeder in den Anhängen internationaler Konventionen aufgelisteten Art wurde automatisch 1 zusätzlicher Punkt vergeben. Eine Art die aufgrund ihres Status in der Schweiz 1 Punkt erhält, erreicht 2 Punkte, falls sie in einer internationalen Konvention (insbesondere Berner Konvention) zitiert wird.
Berechnung der nationalen Prioritätsstufe (GEF+VER)
Die nationale Prioritätsstufe errechnet sich aus der Summe der Noten der Faktoren Gefährdung und Verantwortung:
=> 6 Punkte Priorität 1
5 Punkte Priorität 2
4 Punkte Priorität 3
3 Punkte Priorität 4
<3 Punkte von regionaler Verantwortung oder nicht prioritäre Art
Machbarkeit
Die Benotungsstufen für die Machbarkeit sind wenig differenziert (1 oder 0). Damit bestimmte Artengruppen gegenüber anderen Artengruppen nicht zu stark benachteiligt werden (meist Wirbellose gegenüber Wirbeltieren, Holzkäfer gegenüber Tagfaltern), wird die für die Beurteilung der einzelnen Kategorien benötigte Information für die Vergabe der Note 1 eher minimiert als maximiert.
Ökologie: Die Ökologie der Art ist bekannt. Die Note 1 wird vergeben, sobald grundlegende ökologische Kenntnisse vorhanden sind, die in der Schweiz oder in angrenzenden Gebieten zusammengetragen wurden. Beispiel: Autochthonie bestätigt; Verbreitung grob bekannt; bevorzugter Lebensraum bekannt; Wirtspflanze (Phytophagen) oder Beutetiere (Prädatoren, Parasitoiden) bekannt.
Experten: Fachexperten sind in der Schweiz oder in angrenzenden Regionen vorhanden (der Bezug zur Schweiz ist unerlässlich). Die Note 1 wird erteilt, sobald eine Person diese Anforderungen erfüllt.
Technik: Technische Verfahren zum Schutz und zur Erhaltung sind bekannt. Die Note 1 wird vergeben, sobald die vorhandenen Informationen den Stand einfacher Grundkenntnisse übersteigen (Lebensraumschutz, Schutz der Wirtspflanzen oder Beutetiere)
Effizienz: Die Einschätzung der Effizienz der vorgeschlagenen Massnahmen erfolgt im Vergleich der Schwierigkeit für den Nachweis der Art im Felde (Kenntnis über das genaue Vorkommen der Art ist eine Notwendigkeit für deren Erhaltung) und der Angepasstheit der vorgeschlagenen Massnahmen für deren Erhaltung. Eine Art erhält automatisch die Benotung 0, falls der Nachweis schwierig ist (aufwendige und kostspielige Methodik) und die vorgeschlagenen Massnahmen nicht zielgerichtet wirken. Im Falle von aufwendiger Methodik, jedoch mit erhöhten Erfolgsaussichten bei zielgerichteten Massnahmen, wird der Art die Note 1 erteilt.
Für die einzelnen Arten errechnet sich der Machbarkeitsindex aus der Summe der aufgrund der obgenannten Kriterien erhaltenen Punkte:
4 Punkte a (praktische Massnahmen leicht umzusetzen und effizient)
3 Punkte b
2 Punkte c
1 Punkt d
0 Punkte e (keine konkreten Massnahmen vorschlagbar)
Hinweis: Im Falle der Säugetiere und der Wirbellosen kam dieses Vorgehen strikte zum Tragen. Der gleiche Ansatz galt für die anderen Organismengruppen, Abweichungen bedingt durch die ihre Eigenheiten waren jedoch möglich.