Frass von land- und forstwirtschaftlichen Kulturen

Die Zusammenstellung zeigt die Massnahmen zum Schutz vor Biberfass an land- und forstwirtschaftlichen  Kulturen

Für weiterführende Informationen klicken Sie bitte auf den Titel oder das Bild der jeweiligen Massnahme. 

 

Massnahme 

(für weitere Infos bitte auf Titel oder Bild klicken)

Beschrieb Wirkungsdauer Vorteil Nachteil Kosten
(grobe Schätzung)

Schützen ganzer Felder mittels Elektrozaun

Elektrozaun.jpg

Installation eines Elektrozauns
(2-3 stromführende
Drähte)
sofort, bis zur Ernte Konflikt ist behoben.
Biber lassen sich mit
Elektrozäunen sehr gut
von Feldern fernhalten.
Kann je nach Vegetation
unterhaltsintensiv sein.
Die ganze Parzelle muss
eingezäunt werden.
Gering (CHF 200-300.-).

Umwandeln von
Acker- in Grünland

Uferstreifen_extensiv-crop137x201.jpg

Umwandeln von Acker in
möglichst extensiv genutztes
Grünland, wobei im Regelfall
durch bis zu 50 m breiten
Grünlandstreifen eine
wesentliche Konfliktverminderung
möglich ist.
dauerhaft Konflikte werden
langfristig vermindert.
Weniger produktive
Kulturen.
«Ertragsausfall» durch
weniger produktive
Kulturen.
Finanzierung im Rahmen
der DZV für ökologischen
Ausgleich.

Einzelbaumschutz:
Massnahme 2

Drahthose4.jpg
Anbringen von mind. 1,2 m
hohen Drahthosen aus
Diagonalgeflecht
dauerhaft
 
Konflikt ist behoben. Kann je nach Standort
störend sein fürs Auge.
Sehr gering
(CHF 10-20.-/Baum)

Schützen ganzer
Obstplantagen oder
Waldstücke

Obstplangage-crop130x204.jpg

Einzäunen ganzer Obstplantagen
mit Fixzaun (Geflecht
30-40 cm in den Boden
versenken, Pfostenabstand
2,5 m, Höhe 1,2 m).
dauerhaft Konflikt ist behoben. Wenn nicht die ganze
Plantage eingezäunt
wird, wird der Biber einen
Eingang finden.
Je nach Grösse der
Plantage sehr hoch
(mehrere tausend
Franken).

Breite, extensiv bewirtschaftete Uferstreifen
(Änderung
GschG nach Schlüsselkurve)

Uferstreifen_extensiv-crop137x201.jpg

Durch geeignete Baumartenwahl
das Ufer für den
Biber gestalten: nahe
Bereiche attraktive (Weichhölzer)
und uferferne
Bereiche unattraktive
Gehölze (Esche, Schwarzerle,
Linde).
Einstellung der forstlichen
Nutzung entlang eines ca.
20 m breiten Ufersaumes.
dauerhaft Konflikt wird langfristig
reduziert. Allgemeine
Aufwertung des Lebensraums.
Erhöhter Landbedarf und
daher Konflikte mit der
Land- und Forstwirtschaft.
Finanzierung im Rahmen
der DZV für ökologischen
Ausgleich oder über
ÖQV-Projekte.

Entschädigung von
Frassschäden

Entschaedigung-rotate-crop248x356.jpg

Nach Art. 13. JSG und Artikel
10. JSV werden land- und
forstwirtschaftliche Schäden
von eidgenössisch geschützten
Arten durch Bund und
Kantone entschädigt.
Langfristig, akzeptanzfördernde
Massnahme.
Meist wird nicht einmal
die Bagatellschadensumme
erreicht (je nach
Kanton CHF 100-300.-).
Akzeptanzfördernde
Massnahme.
Kann Begehrlichkeiten
wecken.
Je nach Fläche und Typ
des Schadens sehr
gering bis gross.
Da die Fläche aber entschädigt wird
handelt es sich eigentlich
um keinen Schaden für
den Bewirtschafter.