Frass von land- und forstwirtschaftlichen Kulturen
Die Zusammenstellung zeigt die Massnahmen zum Schutz vor Biberfass an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen
Für weiterführende Informationen klicken Sie bitte auf den Titel oder das Bild der jeweiligen Massnahme.
Massnahme (für weitere Infos bitte auf Titel oder Bild klicken) |
Beschrieb | Wirkungsdauer | Vorteil | Nachteil | Kosten (grobe Schätzung) |
Installation eines Elektrozauns (2-3 stromführende Drähte) |
sofort, bis zur Ernte | Konflikt ist behoben. Biber lassen sich mit Elektrozäunen sehr gut von Feldern fernhalten. |
Kann je nach Vegetation unterhaltsintensiv sein. Die ganze Parzelle muss eingezäunt werden. |
Gering (CHF 200-300.-). | |
Umwandeln von Acker in möglichst extensiv genutztes Grünland, wobei im Regelfall durch bis zu 50 m breiten Grünlandstreifen eine wesentliche Konfliktverminderung möglich ist. |
dauerhaft | Konflikte werden langfristig vermindert. |
Weniger produktive Kulturen. |
«Ertragsausfall» durch weniger produktive Kulturen. Finanzierung im Rahmen der DZV für ökologischen Ausgleich. |
|
![]() |
Anbringen von mind. 1,2 m hohen Drahthosen aus Diagonalgeflecht |
dauerhaft |
Konflikt ist behoben. | Kann je nach Standort störend sein fürs Auge. |
Sehr gering (CHF 10-20.-/Baum) |
Einzäunen ganzer Obstplantagen mit Fixzaun (Geflecht 30-40 cm in den Boden versenken, Pfostenabstand 2,5 m, Höhe 1,2 m). |
dauerhaft | Konflikt ist behoben. | Wenn nicht die ganze Plantage eingezäunt wird, wird der Biber einen Eingang finden. |
Je nach Grösse der Plantage sehr hoch (mehrere tausend Franken). |
|
Breite, extensiv bewirtschaftete Uferstreifen |
Durch geeignete Baumartenwahl das Ufer für den Biber gestalten: nahe Bereiche attraktive (Weichhölzer) und uferferne Bereiche unattraktive Gehölze (Esche, Schwarzerle, Linde). Einstellung der forstlichen Nutzung entlang eines ca. 20 m breiten Ufersaumes. |
dauerhaft | Konflikt wird langfristig reduziert. Allgemeine Aufwertung des Lebensraums. |
Erhöhter Landbedarf und daher Konflikte mit der Land- und Forstwirtschaft. |
Finanzierung im Rahmen der DZV für ökologischen Ausgleich oder über ÖQV-Projekte. |
Nach Art. 13. JSG und Artikel 10. JSV werden land- und forstwirtschaftliche Schäden von eidgenössisch geschützten Arten durch Bund und Kantone entschädigt. |
Langfristig, akzeptanzfördernde Massnahme. |
Meist wird nicht einmal die Bagatellschadensumme erreicht (je nach Kanton CHF 100-300.-). Akzeptanzfördernde Massnahme. |
Kann Begehrlichkeiten wecken. |
Je nach Fläche und Typ des Schadens sehr gering bis gross. Da die Fläche aber entschädigt wird handelt es sich eigentlich um keinen Schaden für den Bewirtschafter. |