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Verbreiterung der Uferzonen und angepasste Bewirtschaftung

  • Beschrieb: Verbreiterung der Uferzonen, angepasste Bewirtschaftung (extensiv
    bewirtschaftet, Aufwertung, Bestockung
    )

  • Wirkungsdauer: Dauerhaft

  • Vorteil: Konflikte werden langfristig reduziert. Allgemeine Aufwertung des Lebensraumes.

  • Nachteil: Erhöhter Landbedarf und daher Konflikt mit der Landwirtschaft.

  • Kosten: Finanzierung im Rahmen der DZV für ökologischen Ausgleich.


Breite Uferstreifen gegen Vernässung 

Viele Gewässer sind heute in einem Zustand wie das obere Bild zeigt. Nebst Problemen mit Infrastruktur durch die Grabaktivitäten des Bibers kann es auch zu Vernässungen von Kulturland kommen, wenn die Biber Dämme bauen. Je breiter ein Uferstreifen ist, desto weniger Einfluss hat eine allfällige Verstopfung der Drainagen auf weiter entfernte Kulturen. Es braucht also auch hier - je nach Situation - breitere Uferstreifen, um das Problem zu beheben oder zumindest zu entschärfen.

Gewässerraum

Das revidierte Gewässerschutzgesetz (GSchG SR 814.20) und die Gewässerschutzverordnung (GSchV SR 814.201) sehen in Zukunft vor, dass zahlreiche Gewässer revitalisiert werden und dass sämtliche Gewässer in Abhängigkeit ihrer Sohlenbriete mehr Uferraum erhalten sollen. Die Kantone müssen demnach den Gewässerraum nach Schlüsselkurve (Leitbild Fliessgewässer Schweiz) sicherstellen und Gewässer bestimmen, die vorrangig revitalisiert werden sollen. Die Kosten für diese Massnahmen sollen von Bund (65 %) und Kantonen (35 %) finanziert werden. Wird der Gewässerraum in Zukunft konsequent respektiert werden auch Konflikte mit dem Biber viel seltener auftreten.

Die dafür benötigte zusätzliche Fläche - meist Landwirtschaftsland - darf weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden, sofern sie gemäss den Anforderungen der Direktzahlungsverordnung (DZV SR 910.13) als Streufläche, Hecke, Feld- und Ufergehölz, extensiv genutzte Wiese, extensiv genutzte Weide oder Waldweite bewirtschaftet wird. Diese Anforderungen gelten neu auch für die Bewirtschaftung von Flächen ausserhalb der landwirtschaftlichen Nutzflächen